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Prüfliste

Prüfliste: woran man einen in Deutschland erlaubten Anbieter erkennt

Redaktion bonusseohneeinzahlung.comStand: 4. November 2026

Eine deutsche Erlaubnis hinterlässt auf der Seite eines Anbieters Spuren, denn der Glücksspielstaatsvertrag begründet Pflichten, die sich auf der Startseite, bei der Registrierung und am Spiel selbst zeigen. Die vierzehn Punkte unten stehen in der Reihenfolge, in der man auf diese Pflichten trifft, und ein fehlender Punkt ist nach unserer Einschätzung schon ein Grund, kein Geld einzuzahlen.

Die Zeichen eines in Deutschland erlaubten Angebots

14 Prüfpunkte

Startseite und Spielkonto

Die Startseite muss nach § 6e Abs. 3 Satz 2 GlüStV 2021 „an jeweils einer gut sichtbaren Stelle“ zwei Dinge sagen, nämlich dass die Teilnahme unter 18 Jahren unzulässig ist und dass der Anbieter eine Erlaubnis der zuständigen Behörde hat und unter deren Aufsicht steht. Satz 3 verlangt dazu den direkten Aufruf der Internetseite dieser Behörde, und wir lesen das so, dass der Link auf die Domain der GGL oder der zuständigen Landesbehörde führen muss und nicht auf eine Unterseite des Anbieters.

Ohne Spielkonto darf niemand spielen, und die Angaben zur Person, die § 6a Abs. 2 GlüStV 2021 für das Konto verlangt, muss der Anbieter „durch geeignete und zuverlässige Verfahren“ überprüfen. Bis zur Bestätigung erlaubt Absatz 4 ab der Registrierung für 72 Stunden das Spiel bis zu einem Einzahlungslimit von 100 €, aber keine Auszahlung, und auf diese Sperre der Auszahlung muss die Seite vorher hinweisen und sich den Hinweis bestätigen lassen.

Limit, Sperrdatei und Panikbutton

Schon bei der Registrierung fordert eine erlaubte Seite dazu auf, ein monatliches Einzahlungslimit festzulegen, das anbieterübergreifend gilt (§ 6c Abs. 1 Satz 1), denn solange keines festgelegt ist, „darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen“ (Satz 6). Den gesetzlichen Höchstbetrag darf sie nur anzeigen, wenn jemand ein zu hohes Limit eingibt und es korrigieren soll (Satz 10); senken lässt sich das Limit jederzeit mit Wirkung ab sofort, eine Erhöhung greift erst nach einer „Schutzfrist von sieben Tagen“ (Abs. 3). Welche Spielzeit ein selbst gewähltes Limit im Mittel ergibt, rechnet unser Budgetrechner in Minuten vor.

Bei der Registrierung und beim Einloggen gleicht ein erlaubter Anbieter nach Auskunft der GGL mit der Sperrdatei OASIS ab, die das Land Hessen für alle Länder führt (§ 8 Abs. 1 und 3 GlüStV 2021), und wer dort eingetragen ist, darf nicht spielen. Eine „Selbstsperre“ nimmt auch der Anbieter entgegen (§ 8a Abs. 1), sie gilt über die Datei bei allen angeschlossenen Anbietern und dauert mindestens ein Jahr, auf Antrag mindestens drei Monate.

Der „Panikbutton“ ist die sichtbarste dieser Pflichten. § 6i Abs. 3 verlangt „eine deutlich erkennbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche“, die überall dort dauerhaft zu sehen ist, wo gespielt werden kann, und deren Betätigung den Spieler sofort sperrt; die Sperre endet nach 24 Stunden ohne Antrag, und nach dem Klick darf die Seite keine Bestätigung verlangen (Satz 7).

Am Automatenspiel

An einem virtuellen Automatenspiel zeigt sich die Erlaubnis in Eigenschaften, die internationale Fassungen derselben Spiele nicht haben. Ein Spiel startet erst, wenn der Spieler es nach dem Ende des vorigen eigens auslöst, also ohne Autoplay (eine Funktion, die Spiele selbsttätig hintereinander startet), es dauert im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden, und gespielt wird immer nur ein Spiel zur gleichen Zeit (§ 22a Abs. 4, 6 und 10 GlüStV 2021).

Der Einsatz darf 1 € je Spiel nicht übersteigen (Abs. 7). Seit dem 1. Juli 2026 lässt die GGL eine „gestufte Abweichung“ bis höchstens 5 € zu, die für Anbieter freiwillig und bis zum 31. Dezember 2027 befristet ist und Einsätze über 1 € erst ab 21 Jahren erlaubt. Ein progressiver Jackpot ist an einem deutschen Automatenspiel ausgeschlossen, weil nach Abs. 8 Satz 2 nichts aus Einsätzen oder Gewinnen zurückgelegt werden darf, um Gewinne in späteren Spielen zu bilden (das Jackpotverbot).

Einsätze und Gewinne laufen nach § 22a Abs. 5 nur „in Euro und Cent“, und eine Umrechnung in andere Währungen, Punkte oder sonstige Einheiten ist unzulässig. Eine Bonusaktion schließlich erkennt man an den vier Angaben, die Ziffer 5.5 der Musternebenbestimmungen für ihre Werbung vorschreibt (Begünstigte, Anlass, Dauer, Höhe), und die unser Lexikon unter Pflichtangaben einer Bonusaktion im Einzelnen erklärt.

Was gegen eine deutsche Erlaubnis spricht

Einige Beobachtungen schließen eine deutsche Erlaubnis praktisch aus. Eine Adresse, die nicht auf „.de“ endet, gehört nach der GGL „immer“ zu einem in Deutschland unerlaubten Angebot (mehr unter Domainpflicht), und eine Seite, die auf Deutsch Spiele oder Guthaben ohne Einzahlung bewirbt, verträgt sich nach unserer Lesart der Ziffern 5.8 und 5.5 nicht mit den Bedingungen einer Erlaubnis für Automatenspiele, Poker oder Online-Casinospiele.

Drei weitere Beobachtungen sprechen ebenso deutlich dagegen: Spiele, die man ohne Spielkonto ausprobieren kann (unentgeltliche Versionen darf ein erlaubter Anbieter nach § 6j Abs. 1 nur Spielern mit Konto anbieten), Einsätze an einem Automatenspiel in Punkten, Spielwährungen oder einer anderen Währung als Euro und eine Registrierung, die nie nach einem Limit fragt. Die GGL fasst diese Lage in einem Satz zusammen: Sind die Schutzmaßnahmen auf einer Seite nicht korrekt umgesetzt, handle es sich „höchstwahrscheinlich um unerlaubtes Glücksspiel“.

Wenn ein Punkt fehlt

Fehlt ein Punkt, ist die einfachste Folgerung die richtige, und wir raten, auf dieser Seite nichts einzuzahlen. Wer schon ein Konto hat, dem empfiehlt die GGL bei unerlaubten Angeboten, das Spielkonto zu löschen und auf Werbemails und andere Kontaktversuche nicht zu reagieren, und wer unsicher ist, kann die Adresse noch einmal mit unserem Whitelist-Check prüfen.

Hinweise nimmt die GGL über ihre Seite Beschwerden und Verstöße melden entgegen, zu unerlaubten Angeboten ebenso wie zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubten, und wer anonym bleiben will, richtet im „Hinweisgebersystem“ einen „anonymen Postkasten“ ein, über den die Behörde Rückfragen stellen kann. Hilfreich sind nach dieser Seite (von uns gelesen am 4. November 2026) die vollständige Adresse und Bildschirmfotos; ob die Behörde ein Verfahren einleitet, darf sie Hinweisgebenden nicht mitteilen.

Streit über Einzahlungen, Guthaben oder verlorene Einsätze bearbeitet die GGL nicht, sie empfiehlt dafür anwaltliche Hilfe, und auch nach unserer Einschätzung gehört ein eigener Fall in die Hände einer Anwältin, eines Anwalts oder einer Beratungsstelle. Wer beim Lesen dieser Liste merkt, dass es weniger um einen Anbieter als um das eigene Spielen geht, findet die kostenfreien und anonymen Hilfsangebote unter Beratung in unserem Lexikon.

Häufige Fragen

Reicht eine Adresse mit .de als Nachweis einer Erlaubnis?

Nein. Die Endung ist eine Voraussetzung, kein Nachweis: Erst der Eintrag genau dieser Domain in der Whitelist, für die gewählte Glücksspielart, zeigt die Erlaubnis.

Warum fragt ein erlaubter Anbieter nach einem Einzahlungslimit?

Weil ohne ein anbieterübergreifendes Limit nach § 6c Abs. 1 GlüStV 2021 nicht gespielt werden darf. Das Limit gilt für alle erlaubten Anbieter zusammen und lässt sich jederzeit senken.

Was passiert nach einem Klick auf den Panikbutton?

Man wird für 24 Stunden gesperrt, nach unserer Lesart über die Sperrdatei bei allen angeschlossenen Anbietern, und die Sperre endet danach ohne Antrag.

Darf ein erlaubter Anbieter einen ständig wachsenden Jackpot zeigen?

An virtuellen Automatenspielen nicht, denn das Jackpotverbot des § 22a Abs. 8 GlüStV 2021 untersagt, Einsätze oder Gewinne für Gewinne in künftigen Spielen anzusammeln.

Wie meldet man ein Angebot ohne deutsche Erlaubnis?

Über das Hinweisportal der GGL, am besten mit der vollständigen Adresse und Belegen. Anonym geht es über einen Postkasten, den man im System der Behörde ohne Namen anlegt.