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Lexikon

Spielregeln im erlaubten Markt

Redaktion bonusseohneeinzahlung.comStand: 4. November 2026

Wie ein Online-Automatenspiel in Deutschland abläuft, bestimmt nicht sein Hersteller, sondern der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der festlegt, wie lange eine Runde mindestens dauert, was sie höchstens kostet und welche Funktionen der internationalen Fassungen fehlen müssen. Die zwölf Begriffe, die wir hier erklären, stammen aus den §§ 22a bis 22c und aus den §§ 4 und 6h, die das Spiel über mehrere Bereiche und Anbieter ordnen; wir haben die Paragrafen zuletzt am 4. November 2026 im amtlichen Text gelesen, und die Zahlen der Whitelist beziehen sich auf ihren Stand vom 2. November 2026.

Virtuelle Automatenspiele

Status
Nur mit Genehmigung: § 22a Abs. 1 GlüStV 2021: jedes Spiel einzeln erlaubt

Was im Englischen „Slots“ heißt, nennt das Gesetz „virtuelle Automatenspiele“, im Internet angebotene „Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele“ nach § 3 Abs. 1a Satz 1 GlüStV 2021, und weil § 22a Abs. 11 verbietet, sie „Casino“ oder „Casinospiele“ zu nennen, bleiben auch wir in diesem Lexikon bei Automatenspielen. Die Erlaubnis erteilt die GGL für alle Länder, und die Whitelist zählt 36 davon.

Mit der Erlaubnis des Anbieters ist es aber nicht getan, denn nach § 22a Abs. 1 Satz 2 braucht jedes einzelne Spiel vorher eine eigene Erlaubnis, und eines ohne sie bleibt unerlaubtes Glücksspiel, auch wenn sein Anbieter in der Whitelist eingetragen ist. Am Spiel selbst lässt sich einiges prüfen: Wo der Einsatz gewählt wird, müssen die durchschnittliche Auszahlungsquote je Euro und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns stehen (Abs. 3).

Online-Casinospiele

Status
Nur mit Genehmigung: § 22c GlüStV 2021: Sache der Länder, nur im Landesgebiet

„Online-Casinospiele“ heißen im Staatsvertrag die Tischspiele im Netz, in seinen Worten „virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen“, zu denen Roulette, Black Jack und Baccara gehören, und Live-Übertragungen von einem echten Tisch (§ 3 Abs. 1a Satz 2), während dieselben Spiele als Automatenspiel nachgebaut unzulässig sind (§ 22a Abs. 2). Nur hier darf das Wort „Casino“ fallen, und ein Anbieter von Automatenspielen darf es nach Ziffer 5.24 der Musternebenbestimmungen nur verwenden, wenn er auch eine Erlaubnis für Online-Casinospiele hat, und nie als Name für seine Automatenspiele.

Zuständig ist nicht die GGL, sondern jedes Land, das solche Spiele selbst veranstalten oder höchstens so viele Konzessionen vergeben darf, wie es am 17. Januar 2020 Spielbankkonzessionen vergeben konnte, und zwar nur für sein eigenes Gebiet (§ 22c Abs. 1). In der Whitelist stehen fünf Einträge für Online-Casinospiele, vier für Schleswig-Holstein und einer für Bayern, und wir lesen dort zuerst das Feld „Vertriebsgebiet“, weil die Erlaubnis außerhalb des genannten Landes das Spiel nicht deckt.

Online-Poker

Status
Nur mit Genehmigung: § 22b GlüStV 2021: jede Variante einzeln erlaubt

Beim „Online-Poker“ spielt man gegen andere Menschen und nicht gegen das Haus. § 3 Abs. 1a Satz 3 meint damit jede Pokervariante „ohne Bankhalter“, bei der natürliche Personen an einem virtuellen Tisch gegeneinander antreten. Die Erlaubnis gibt die GGL für alle Länder, in der Liste stehen fünf, und jede Variante, die ein Anbieter auf den Tisch bringt, muss zusätzlich zugelassen sein, sonst ist sie unerlaubtes Glücksspiel (§ 22b Abs. 1).

Am Tisch spielen nur natürliche Personen, und wer einen „Bot“ (ein Programm, das automatisch spielt) für sich einsetzt, für den ist das insoweit unerlaubtes Glücksspiel (Abs. 3), und den Tisch wählt nicht der Spieler, er wird ihm zufällig zugeteilt (Abs. 4). Die Höchstgrenzen für Mindesteinsätze je Hand, für das Geld am Tisch und für Turniergebühren setzt die Erlaubnis. Weil die Erlaubnisse nicht veröffentlicht sind, nennen wir dafür keine Zahlen.

Höchsteinsatz je Spiel

Status
Gesetzlich begrenzt: § 22a Abs. 7 GlüStV 2021: 1 €, befristete Ausnahme bis 5 €

Der Höchsteinsatz ist der größte Betrag, den eine Runde an einem Automatenspiel kosten darf, und § 22a Abs. 7 Satz 1 setzt ihn auf einen Euro; nach Satz 2 kann die Behörde den Wert an „geänderte Verhältnisse“ anpassen, und die GGL hat das zum 1. Juli 2026 getan, ohne die Regel aufzuheben. Seither ist eine „gestufte Abweichung“ bis 5 € möglich, befristet bis zum 31. Dezember 2027 und „für Anbieter freiwillig“: über 1 € nur für Spieler ab 21 Jahren, über 3 € zusätzlich erst nach mindestens 90 Tagen unauffälligen Spielverhaltens und mit Monitoring.

Wir haben nachgerechnet, was die Stufen für eine Stunde bei fünf Sekunden je Runde und, als Annahme, 96 % Auszahlungsquote bedeuten: Mit 1 € sind es 720 € Einsatz und im Mittel 28,80 € Verlust, mit 5 € 3.600 € Einsatz und 144 € Verlust, Durchschnitte, von denen eine einzelne Sitzung weit abweichen kann (Verlustrechner). Der Höchsteinsatz mit Bonus ist dagegen eine Klausel der Bonusbedingungen, während die gesetzliche Grenze für jedes Spiel gilt.

Fünf-Sekunden-Regel

Status
Gesetzlich begrenzt: § 22a Abs. 6 GlüStV 2021: im Schnitt mindestens 5 Sekunden

Die Fünf-Sekunden-Regel bremst das Tempo: Ein Spiel muss „durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern“, von der Erklärung des Spielers bis zur Anzeige des Ergebnisses (§ 22a Abs. 6), und weil es um einen Mittelwert geht, darf eine Runde auch kürzer sein, solange der Durchschnitt stimmt. Das Merkblatt der GGL für die Erlaubnis einzelner Spiele nennt als Obergrenze 120 bezahlte Spiele in zehn Minuten.

In unserem Umsatzrechner wird die Regel zur Zeitangabe: Wer eine Umsatzbedingung von 3.500 € mit 1 € je Spiel erfüllen will, braucht 3.500 Spiele und damit mindestens 17.500 Sekunden, rund 4 Stunden und 52 Minuten reiner Spielzeit. Den Gedanken dahinter formuliert § 4 Abs. 5 Nr. 3, der für das Internet „besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung“ ausschließt.

Autoplay

Status
Im erlaubten Markt unzulässig: § 22a Abs. 4 GlüStV 2021: kein automatisches Weiterspielen

„Autoplay“ (automatisches Spiel) heißt die Funktion, mit der ein Automatenspiel eine eingestellte Zahl von Runden von selbst abspielt, und bei erlaubten Anbietern fehlt sie, weil nach § 22a Abs. 4 jedes Spiel nur auf eine Erklärung des Spielers hin beginnen darf, die er erst nach dem Ende des vorherigen abgeben darf. Das Merkblatt der GGL verbietet ausdrücklich auch „Automatiken“ für eine Serie von Spielen und verlangt, dass mehrfaches Drücken der Spieltaste nur ein Spiel auslöst.

„Ein virtuelles Automatenspiel darf nur infolge einer entsprechenden Erklärung des Spielers beginnen, die erst nach Beendigung des vorherigen Spiels abgegeben werden darf. Unzulässig sind insbesondere Programmabläufe, die nach dem Ablauf des vorherigen Spiels selbstständig ein weiteres Spiel beginnen lassen und Erklärungen eines Spielers, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen.“

§ 22a Abs. 4 GlüStV 2021

Hundert Runden verlangen also hundert Erklärungen. Für uns ist das der einfachste Prüfpunkt, den ein Leser hat, denn eine Taste für automatisches Spielen an einem Automatenspiel verstößt gegen die Regel (Bußgeld bis 500.000 € nach § 28a Abs. 1), auch wenn erst die Whitelist zeigt, ob der Anbieter selbst erlaubt ist.

Jackpotverbot

Status
Im erlaubten Markt unzulässig: § 22a Abs. 8 Satz 2 GlüStV 2021: kein progressiver Jackpot

Ein „progressiver Jackpot“ (ein Topf, in den ein Teil jedes Einsatzes fließt, bis ihn jemand gewinnt) ist bei virtuellen Automatenspielen in Deutschland verboten, und das Verbot steht mit Namen im Gesetz, das untersagt, Einsätze und Gewinne anzusammeln, um damit Gewinne künftiger Spiele zu bilden (§ 22a Abs. 8 Satz 2). Die GGL legt das in ihren Auslegungshinweisen eng aus, denn schon ein Ansammeln „über einen Spin hinaus“ ist danach unzulässig.

„Ein Gewinn muss in einem vor Beginn des Spiels festgelegten Vielfachen des Einsatzes bestehen. Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Spiele zu schaffen (Jackpotverbot).“

§ 22a Abs. 8 GlüStV 2021

Satz 1 sichert dasselbe von der anderen Seite, weil jeder Gewinn ein vor dem Spiel festgelegtes Vielfaches des Einsatzes sein muss. Von einem Euro Einsatz geht also kein Cent in einen Topf. Eine wachsende Jackpotanzeige an einem Automatenspiel halten wir deshalb für ein deutliches Zeichen, dass es nicht die in Deutschland erlaubte Fassung ist; Lotterien mit Jackpot regelt § 22 gesondert.

Ein-Spiel-Regel

Status
Pflicht für erlaubte Anbieter: § 22a Abs. 10 GlüStV 2021: ein Spiel zur gleichen Zeit

Die Ein-Spiel-Regel untersagt, mehrere virtuelle Automatenspiele gleichzeitig zu spielen, auch dasselbe Spiel in zwei Fenstern, und dem Spieler darf zur gleichen Zeit „nur ein Spiel“ angezeigt werden (§ 22a Abs. 10), sodass auch eine Ansicht mit mehreren Spielen nebeneinander ausgeschlossen ist, was der Anbieter technisch sicherstellen muss (ein Verstoß ist nach § 28a Abs. 1 bußgeldbewehrt).

Beim Poker ist die Grenze weicher, denn § 22b Abs. 5 verbietet zwar ebenfalls mehrere Spiele zugleich, erlaubt der Behörde aber, bis zu vier virtuelle Tische zuzulassen. Für die Ein-Spiel-Regel sorgt jeder Anbieter technisch auf seiner eigenen Seite; dass niemand bei zwei Anbietern zugleich spielt, sichert das Parallelspielverbot.

Parallelspielverbot

Status
Pflicht für erlaubte Anbieter: § 6h GlüStV 2021: kein Spiel bei zwei Anbietern zugleich

Das Parallelspielverbot reicht über den einzelnen Anbieter hinaus, denn § 6h Abs. 1 erklärt das parallele Spiel eines Spielers schlechthin für unzulässig, und dafür führt die GGL eine zentrale Datei, in der steht, ob jemand gerade irgendwo „aktiv geschaltet“ ist (Teil von LUGAS). Vor dem ersten Spiel übermittelt der Anbieter die Daten des Spielers, und meldet die Datei zurück, dass er schon aktiv ist, darf das Spiel nicht beginnen.

„Die Information nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, dass der Spieler aktiv geschaltet ist, wird fünf Minuten (Wartefrist) nachdem der Erlaubnisinhaber der Datei gemeldet hat, dass der Spieler nicht mehr aktiv zu schalten ist, entfernt.“

§ 6h Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2021

Wer wechseln will, veranlasst beim ersten Anbieter die Abmeldung und ist erst nach der „Wartefrist“ von fünf Minuten für den zweiten frei, und nach 30 Minuten ohne Eingabe muss der Anbieter die Abmeldung von sich aus vornehmen. Die Abmeldung muss kostenfrei und „einfach“ wahrnehmbar sein, und ob sie das ist, kann man auf der Seite des Anbieters selbst nachsehen.

Spielpause

Status
Pflicht für erlaubte Anbieter: § 22a Abs. 9 GlüStV 2021: 5 Minuten Pause nach dem Hinweis

Die Spielpause ist eine Regel des § 22a, also der Automatenspiele. Nach 60 Minuten muss jeder Anbieter auf die verstrichene Zeit hinweisen und sich das ausdrücklich bestätigen lassen (der Spielzeit-Hinweis des § 6h Abs. 7), und bei virtuellen Automatenspielen darf es erst fünf Minuten nach der Bestätigung weitergehen.

„§ 6h Absatz 7 Satz 2 und 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass dem Spieler die weitere Teilnahme an virtuellen Automatenspielen erst fünf Minuten nach der Bestätigung der Kenntnisnahme des Hinweises ermöglicht werden darf.“

§ 22a Abs. 9 GlüStV 2021

Fünf Minuten sind 300 Sekunden, in denen bei durchschnittlich fünf Sekunden je Spiel 60 Spiele möglich gewesen wären. Nach unserer Lesart zählt die nächste Stunde ab der Bestätigung, weil § 6h Abs. 7 Satz 3 die weiteren 60 Minuten „seit der letzten Bestätigung“ misst, sodass die Pause in diese Stunde fällt und mit jeder neuen wiederkehrt, und ohne Bestätigung gibt es kein weiteres Spiel.

Euro-Pflicht

Status
Pflicht für erlaubte Anbieter: § 22a Abs. 5 GlüStV 2021: Einsätze nur in Euro und Cent

Die Euro-Pflicht sorgt dafür, dass man an einem Automatenspiel in Geld sieht, was man setzt und gewinnt, denn Einsätze und Gewinne laufen „nur in Euro und Cent“ (§ 22a Abs. 5), und jede Umrechnung in andere Währungen, in Punkte oder sonstige Einheiten ist vor, während und nach dem Spiel verboten. Anzeigen in „Credits“ oder „Coins“ (Spieleinheiten, die erst über einen Münzwert zu Geld werden) sind damit ausgeschlossen, ebenso Einsätze in einer Kryptowährung.

Wer 0,20 € je Spiel setzt, sieht also 0,20 € auf dem Bildschirm und keinen Gegenwert in Punkten. Steht dort etwas anderes, läuft das Spiel nach unserer Lesart nicht in der erlaubten deutschen Fassung, denn für einen erlaubten Anbieter wäre das bußgeldbewehrt (§ 28a Abs. 1).

Getrennte Spielbereiche

Status
Pflicht für erlaubte Anbieter: § 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021: eigener Bereich je Spielform

Bietet ein Anbieter auf derselben Domain mehrere Spielformen an, etwa Automatenspiele, Poker und Sportwetten, muss jede einen eigenen, grafisch abgetrennten Bereich haben (§ 4 Abs. 5 Nr. 5), wobei sich nur Sport- und Pferdewetten einen teilen dürfen, und in keinem Bereich darf für die anderen geworben werden. Für den Spieler folgen daraus zwei Wartezeiten.

„Nach Teilnahme an einem Glücksspiel in einem Bereich ist frühestens nach Ablauf einer Minute die Teilnahme in einem anderen Bereich desselben Erlaubnisinhabers zulässig; während dieser Zeit ist keine Teilnahme an unentgeltlichen oder Demo-Spielen möglich und es sind im Sozialkonzept näher zu beschreibende Hinweise zu den Gefahren von und zur Prävention vor Spielsucht sowie Hinweise auf Beratungsangebote anzuzeigen, die der Spieler vor Teilnahme in dem anderen Bereich bestätigen muss. Der Erlaubnisinhaber hat sicherzustellen, dass erzielte Gewinne aus einem Bereich erst nach Ablauf einer Wartefrist von einer Stunde für Glücksspiele in anderen Bereichen genutzt werden können.“

§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 4 und 5 GlüStV 2021

Nach einem Spiel in einem Bereich öffnet sich ein anderer Bereich desselben Anbieters frühestens nach einer Minute, in der weder unentgeltliche Spiele noch Demos laufen und Hinweise auf Suchtgefahren und Beratung zu bestätigen sind; ein Gewinn aus einem Bereich steht für die anderen erst nach einer Stunde bereit. Unser Beispiel: Wer 40 € mit einer Sportwette gewonnen hat, kann das Geld frühestens eine Stunde später für ein Automatenspiel verwenden, und die Wartezeit von einer Minute gilt auch beim Wechsel zwischen zwei Domains desselben Anbieters.

Woran man die Regeln am Bildschirm erkennt

Fünf Merkmale aus diesen Einträgen sieht man am Spiel, bevor man etwas setzt, und wir halten sie für die schnellste Probe: Euro statt Spieleinheiten, keine Taste für automatisches Spielen, keine wachsende Jackpotanzeige, nur ein Spiel auf dem Bildschirm und am Einsatzfeld die Auszahlungsquote. Stimmt eines davon nicht, ersetzt das nicht den Blick in die Whitelist, aber es ist ein Grund für ihn, und die Prüfliste für Anbieter geht die Merkmale eines erlaubten Angebots der Reihe nach durch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der maximale Einsatz bei Online-Slots in Deutschland?

Grundsätzlich 1 € je Spiel nach § 22a Abs. 7 GlüStV 2021. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Anbieter, denen die GGL das erlaubt hat, freiwillig höhere Stufen bis 5 € anbieten, befristet bis Ende 2027, nur ab einem Alter von 21 Jahren und über 3 € erst nach 90 Tagen unauffälligen Spielens mit Monitoring.

Warum gibt es bei deutschen Online-Slots keinen Jackpot?

Weil § 22a Abs. 8 Satz 2 GlüStV 2021 das Ansammeln von Einsätzen und Gewinnen für spätere Spiele verbietet. Jeder Gewinn muss vor dem Spiel als Vielfaches des Einsatzes feststehen.

Warum haben Online-Slots in Deutschland keine Autoplay-Funktion?

Der Staatsvertrag verlangt, dass jede Runde mit einer eigenen Erklärung des Spielers beginnt, und zwar erst nach dem Ende der vorigen (§ 22a Abs. 4). Automatische Serien sind deshalb unzulässig.

Darf man bei zwei Anbietern gleichzeitig spielen?

Nein, § 6h GlüStV 2021 schließt paralleles Spiel aus, und eine zentrale Datei der GGL prüft das vor dem ersten Spiel. Wer wechselt, meldet sich beim ersten Anbieter ab und wartet fünf Minuten.

Sind Online-Roulette und Blackjack in Deutschland erlaubt?

Nur als Online-Casinospiele mit der Erlaubnis eines Landes, die nur in diesem Land gilt; die Whitelist nennt fünf solche Einträge, vier in Schleswig-Holstein und einen in Bayern. Als Automatenspiel nachgebildet sind sie verboten (§ 22a Abs. 2).