Wer in Deutschland bei einem erlaubten Anbieter spielt, bewegt sich zwischen selbst gezogenen Grenzen (Limit, Sperre, Pause) und Pflichten, die das Gesetz dem Anbieter auferlegt (Konto, Datenprüfung, Abgleich mit der Sperrdatei). Die zwölf Begriffe dieser Seite stammen vor allem aus den §§ 6a bis 8b des Glücksspielstaatsvertrags 2021, die wir am 4. November 2026 auf dem Portal des Freistaats Bayern gelesen haben, und aus den Seiten der GGL und des Regierungspräsidiums Darmstadt; die Beispielrechnungen sind unsere.
OASIS
Der Name gehört der zentralen Sperrdatei, die § 8 Abs. 1 GlüStV 2021 für alle Länder und Spielformen vorschreibt und die hessische Glücksspielaufsicht betreibt, in der Praxis das Regierungspräsidium Darmstadt, in dessen Anleitung auch die Auflösung „Online Abfrage Spielerstatus“ steht. Für den Anbieter ist sie eine Abfrage mit zwei möglichen Antworten, „Der Spieler ist gesperrt“ oder „Der Spieler ist nicht gesperrt“, und nach Angabe der GGL fragt er bei der Registrierung und bei jedem Einloggen.
Den Abgleich schuldet in Deutschland jeder Anbieter, bei dem gesperrte Spieler nicht spielen dürfen, und die GGL zieht daraus einen Schluss, den wir für den wichtigsten halten: „Anbieter ohne OASIS-Anschluss sind illegal.“ Ob man selbst gesperrt ist und wer die Sperre eingetragen hat, sagt eine „Sperrauskunft“ des Regierungspräsidiums, die man mit eigenhändiger Unterschrift und Ausweiskopie beantragt (ein Führerschein genügt nicht).
Selbstsperre
Die Sperre für sich selbst beantragt man bei jedem angeschlossenen Anbieter oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt (§ 8a Abs. 1 und 2), nach Angabe der GGL „gebührenfrei“, und ohne andere Angabe dauert sie mindestens ein Jahr. Eine kürzere Sperre erlaubt § 8a Abs. 6 nur bis zur Grenze von drei Monaten, wie das Regierungspräsidium vorrechnet: Zwei beantragte Monate werden im System zu drei.
Entscheidend ist das Ende, denn es kommt nicht von selbst. Die Aufhebung muss schriftlich und erst nach Ablauf der Mindestdauer beantragt werden, sie wirkt „nicht vor Ablauf einer Woche“ nach Eingang bei der Behörde (§ 8b Abs. 1 und 3); für eine Seite über Bonusse halten wir eine weitere Regel für die wichtigste: Wer entsperrt ist, dem darf kein Anbieter Boni oder Rabatte gewähren (§ 8 Abs. 4 Satz 2).
Fremdsperre
Hier entscheidet ein anderer als der Spieler. Der Anbieter muss sperren, wenn er aus Beobachtungen seines Personals, aus Meldungen Dritter oder aus anderen Anhaltspunkten schließen muss, dass jemand „spielsuchtgefährdet oder überschuldet“ ist, seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt oder Einsätze riskiert, die zu Einkommen oder Vermögen in keinem Verhältnis stehen (§ 8a Abs. 1).
Angehörige oder Lebenspartner können sie mit Nachweisen beim Regierungspräsidium beantragen (check-dein-spiel.de nennt Kontoauszüge), und vor der Eintragung bekommt der Betroffene „Gelegenheit zur Stellungnahme“ (§ 8a Abs. 2 und 3). Die Sperre dauert dann immer mindestens ein Jahr (§ 8a Abs. 6), eine Aufhebung wirkt frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags, und wer sie veranlasst hat, erfährt davon und kann erneut sperren lassen (§ 8b Abs. 3 und 4). Stimmen die Daten im Antrag nicht mit dem Ausweis überein, greift die Sperre laut Regierungspräsidium nicht, und ein zweiter Blick auf Namen und Geburtsdatum erspart einen neuen Antrag.
Panikbutton
Im Gesetz heißt er „Schaltfläche“, und § 6i Abs. 3 beschreibt sie: deutlich erkennbar, eindeutig beschriftet und dauerhaft angezeigt, wo man an Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen teilnehmen kann. Ein Klick löst eine „sofortige kurzzeitige Sperre“ aus, die nach 24 Stunden ohne Antrag endet; eine Rückfrage ist unzulässig, und die Daten sind binnen zwei Wochen nach dem Ende zu löschen.
Weil Satz 3 die Regeln der Sperrdatei für entsprechend anwendbar erklärt, landet auch diese kurze Sperre in OASIS, und nach unserer Lesart gilt sie dann bei allen angeschlossenen Anbietern, nicht nur dort, wo man geklickt hat. Das Regierungspräsidium nennt sie eine „niedrigschwellige“ Möglichkeit, sich vom Spiel auszuschließen, und check-dein-spiel.de rät allen, die sich um ihr Spiel Sorgen machen, zusätzlich zu einer Selbstsperre.
LUGAS
Die Abkürzung steht für das „Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem“ der GGL, an das jeder erlaubte Anbieter angeschlossen sein muss, und für den Spieler zählen darin zwei Zentraldateien, die wir nach den Angaben der Behörde beschreiben. Die „Limitdatei“ führt das Einzahlungslimit über alle Anbieter: Vor jeder Einzahlung meldet der Anbieter den Betrag, und die Datei antwortet, ob das Limit erschöpft ist oder durch die Zahlung überschritten würde (§ 6c Abs. 4 und 6).
Die „Aktivitätsdatei“ verhindert das parallele Spiel bei mehreren Anbietern, und die Zuordnung der Daten zwischen den Anbietern läuft dabei nach Angabe der GGL über Pseudonyme. Unmittelbar vor dem ersten Spiel setzt der Anbieter den Spieler auf „Aktiv“, auf Wunsch oder nach 30 Minuten ohne Eingabe auf „Inaktiv“, und ein anderer Anbieter darf ihn erst nach einer Wartefrist von fünf Minuten spielen lassen (§ 6h Abs. 3 und 4).
Einzahlungslimit
Bei der Registrierung muss jeder Spieler ein monatliches Einzahlungslimit festlegen oder ein bestehendes bestätigen, und weil es für alle Anbieter zusammen gilt, heißt es im Gesetz „anbieterübergreifend“. Die Obergrenze liegt nach § 6c Abs. 1 Satz 2 „grundsätzlich“ bei 1.000 € im Monat, und die GGL schreibt, dass man es individuell „deutlich geringer“ einstellen kann: eine Grenze nach oben, kein Betrag, den das Gesetz vorschreibt.
Gezählt wird je Kalendermonat und über alle Anbieter. Wer 150 € festgelegt und bei einem Anbieter 100 € eingezahlt hat, hat für den Rest des Monats überall zusammen noch 50 €, danach lehnt jeder angeschlossene Anbieter ab, und die gesetzlichen Höchstbeträge darf er nur in der Aufforderung zeigen, einen zu hohen Wert zu korrigieren (Satz 9 und 10). Wie lange ein solcher Betrag im Mittel reicht, rechnet unser Budgetrechner aus Spieltagen, Einsatz, Tempo und Auszahlungsquote aus.
Eigene Limits
Zusätzlich zum Limit über alle Anbieter muss jeder Anbieter „zu jeder Zeit“ zulassen, dass man für sein Angebot tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einrichtet (§ 6c Abs. 2), und nach Abs. 10 darf das nichts kosten. Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit erreicht, darf dieser Anbieter kein weiteres Spiel ermöglichen.
Die drei Arten zählen Verschiedenes, wie unser Beispiel zeigt: Ein Einsatzlimit von 50 € am Tag ist bei 0,50 € je Spiel nach 100 Spielen erreicht, auch mit Gewinnen zwischendurch, ein Verlustlimit von 50 € erst dann, wenn die Einsätze die Gewinne um 50 € übersteigen. Dazu kommt eine Funktion, die jeder Anbieter anbieten muss: Gewinne über einem selbst gewählten Betrag lassen sich automatisch auszahlen und stehen nicht mehr zum Weiterspielen bereit (§ 6b Abs. 3).
Schutzfrist
Das Wort steht so im Gesetz und beschreibt eine gewollte Asymmetrie. Wer ein Limit erhöht, bekommt den höheren Betrag erst, wenn eine „Schutzfrist von sieben Tagen“ abgelaufen ist, eine Senkung greift sofort, und beides gilt nach § 6c Abs. 3 für das Limit über alle Anbieter wie für die eigenen Limits bei einem Anbieter.
Während der Frist meldet die Limitdatei dem Anbieter den noch geltenden niedrigeren Betrag (§ 6c Abs. 5 Satz 3), und so bleibt, wer von 100 € auf 300 € erhöht, eine Woche lang an die 100 € gebunden. Wir lesen die Regel als Bremse für Entschlüsse, die mitten im Spiel fallen; gerade nach einem Verlust ist diese Woche nach unserer Einschätzung der eigentliche Schutz.
Spielkonto
Ohne Konto kein Spiel: § 6a Abs. 1 verpflichtet jeden Anbieter, für jeden Spieler ein „anbieterbezogenes Spielkonto“ einzurichten, und lässt nur eines je Anbieter zu. Gezahlt wird ausschließlich über ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen, anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen, und ist das Guthaben aufgebraucht, endet das Spiel, weil der Staatsvertrag dem Anbieter Darlehen an Spieler untersagt (§ 4 Abs. 5 Nr. 2).
Für die eigene Kontrolle ist das Konto mehr als eine Kasse: Es zeigt die „Spielhistorie“ der letzten zwölf Monate mit jedem Einsatz, Gewinn und Verlust; nach jeder Anmeldung meldet der Anbieter die Summen dieser drei Posten für die vergangenen 30 Tage, die der Spieler vor dem nächsten Spiel bestätigen muss (§ 6d Abs. 1 und 2). Schließen lässt es sich jederzeit und nicht umständlicher, als es zu eröffnen war, mit dem Restguthaben binnen fünf Werktagen und ohne Gebühr (§ 6a Abs. 7, § 6b Abs. 7).
Verifizierung
Gemeint ist die Prüfung der Angaben, mit denen man sich registriert, im englischen Jargon „KYC“ („Know Your Customer“): Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz prüft der Anbieter mit Verfahren, die nach § 6a Abs. 2 geeignet und zuverlässig sein müssen. Bis zur Bestätigung darf er das Konto höchstens 72 Stunden ab der Registrierung freischalten, mit Einzahlungen bis 100 € und ganz ohne Auszahlungen (§ 6a Abs. 4).
Abgeschlossen ist die Prüfung damit nicht: Die Daten sind regelmäßig zu bestätigen, ein Jahr nach der letzten Bestätigung ist weiteres Spiel unzulässig, während Auszahlungen möglich bleiben, und eine neue Bankverbindung löst eine neue Prüfung aus (§ 6a Abs. 5 und 6). Eine Seite, auf der man ohne diese Angaben spielen kann, halten wir für ein deutliches Warnzeichen, und die Prüfliste für Anbieter nennt die übrigen.
Spielzeit-Hinweis
Der Anbieter muss anzeigen, wie lange die Sitzung schon läuft, und nach 60 Minuten geht es nur weiter, wenn der Spieler auf die verstrichene Zeit hingewiesen wurde und den Hinweis ausdrücklich bestätigt hat, danach erneut alle 60 Minuten (§ 6h Abs. 7). Wie viel in eine solche Stunde passt, haben wir nachgerechnet: Bei fünf Sekunden je Spiel sind es 720 Spiele, bei 0,10 € Einsatz und 96 % Auszahlungsquote (eine Annahme) im Mittel 2,88 € Verlust.
Bei virtuellen Automatenspielen folgt auf die Bestätigung eine Pause von fünf Minuten (§ 22a Abs. 9), die unter Spielpause erklärt ist. Ob die Uhr sichtbar läuft, kann man bei jedem Anbieter selbst nachsehen, und was eine Stunde bei anderen Einsätzen im Mittel kostet, rechnet der Verlustrechner.
Beratung
Beratung heißt hier Hilfe, die unabhängig von den Anbietern besteht und auf die jeder Anbieter vor dem Spiel hinweisen muss (§ 7 Abs. 1 Satz 1 nennt „Möglichkeiten der Beratung und Therapie“). Das Beratungstelefon 0800 1 37 27 00 ist kostenfrei und anonym, von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 22 Uhr und von Freitag bis Sonntag zwischen 10 und 18 Uhr besetzt, außer am 24. und 31. Dezember.
Auf check-dein-spiel.de, das wir für den besten Einstieg halten, gibt es einen „Schnelltest“ aus drei Fragen, der keine Diagnose ersetzt, das vierwöchige Programm „Check Out“ mit einem Tagebuch, Beratung per E-Mail und „Time Out“ für Angehörige. Beratungsstellen nach Postleitzahl oder Bundesland nennt bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de, wohin auch buwei.de führt, und sie helfen bei der Suche nach einer Therapie oder vermitteln bei Bedarf an eine Schuldnerberatung.
Woran man erkennt, ob die Werkzeuge da sind
Was der Anbieter bereitstellen muss, gibt es nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis, und die GGL zieht selbst den Umkehrschluss: Fehlen diese Maßnahmen oder sind sie „nicht korrekt umgesetzt“, ist das Angebot nach ihren Worten „höchstwahrscheinlich“ unerlaubt. Wie man prüft, ob ein Anbieter erlaubt ist, zeigt der Whitelist-Check, und was danach bleibt, liegt nach unserer Überzeugung beim Spieler: das Limit vor der ersten Einzahlung, ein Blick auf die Uhr und die Nummer der Beratung, die man kennt, bevor es einen Anlass gibt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Selbstsperre mindestens?
Ohne eigene Angabe ein Jahr; wer kürzer sperren möchte, bekommt mindestens drei Monate, und vorbei ist die Sperre erst, wenn man danach schriftlich die Aufhebung beantragt.
Gilt der Panikbutton nur bei dem Anbieter, bei dem man ihn drückt?
Die 24-Stunden-Sperre wird nach § 6i Abs. 3 GlüStV 2021 in die Sperrdatei OASIS eingetragen, und nach unserer Lesart wirkt sie deshalb bei allen angeschlossenen Anbietern.
Wird eine OASIS-Sperre an die Schufa gemeldet?
Nein, nach Angabe des Regierungspräsidiums Darmstadt gehen die Daten an kein anderes Auskunftssystem und werden nur im Sperrsystem verwendet.
Kann man das Einzahlungslimit sofort erhöhen?
Nein, eine Erhöhung wird erst eine Woche später wirksam, eine Senkung dagegen im selben Moment (§ 6c Abs. 3 GlüStV 2021).
Wo bekommt man anonym Hilfe bei Glücksspielproblemen?
Telefonisch unter 0800 1 37 27 00, auf check-dein-spiel.de mit Online- und E-Mail-Beratung und bei den Beratungsstellen, die bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de nach Ort auflistet.