Diese Website will von ihren Lesern so wenig wissen, wie ihr Betrieb zulässt: Was beim Abruf einer Seite technisch anfällt, landet in den Protokollen des Hosting-Dienstes, gemessen wird nur nach einer ausdrücklichen Einwilligung, und Rechner wie Prüflisten schicken nichts an einen Server. Die folgenden Abschnitte geben die Angaben des Art. 13 DSGVO in der Reihenfolge, in der die Daten entstehen, und enden mit Speicherfristen und Rechten.
Verantwortlicher
Verantwortlicher ist das Unternehmen mit Sitz in Italien, das diese Website anbietet und auch im Impressum genannt wird; Anfragen zum Datenschutz beantwortet es über das Postfach aus der Tabelle.
| Angabe | Inhalt |
|---|---|
| Verantwortlicher | [OWNER: Name/Firma] |
| Anschrift | [OWNER: Anschrift] |
| bonusseohneeinzahlung@atomicmail.io |
Beim Abruf einer Seite: Hosting und Protokolle
Die Seiten liegen bei AWS Amplify Hosting in der AWS-Region „Europa (Frankfurt)“, und an den Browser liefert sie Amazon CloudFront aus, das Auslieferungsnetz von AWS. Für ein AWS-Konto mit steuerlicher Anschrift in Italien, wie es der Anbieter führt, ist Vertragspartner die luxemburgische Amazon Web Services EMEA SARL. Bei jedem Abruf entsteht ein Protokolleintrag mit Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, aufgerufener Seite und den Feldern „Referer“ (die Seite, von der man kam) und „User-Agent“ (die Kennung des Browsers).
Gebraucht werden diese Einträge, damit Seiten ausgeliefert und Fehler wie Angriffe erkannt werden können, und die Rechtsgrundlage ist das „berechtigte Interesse“ des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Für uns verarbeitet AWS diese Daten als Auftragsverarbeiter, auf der Grundlage seines „Data Processing Addendum“, und Amplify hält die Zugriffsprotokolle vor, solange die App besteht, zu der sie gehören.
Die Erkennung des Landes
Für fünf Länder hat die Website eigene Seiten, und wer aus Österreich, Italien, der Schweiz, Liechtenstein oder Namibia eine der sechs Seiten über den deutschen Markt aufruft, wird zur Seite für sein Land weitergeleitet, weil dort andere Regeln für Glücksspiel und seine Werbung gelten. Ermittelt wird das Land von CloudFront anhand der IP-Adresse, und die Weiterleitungsregeln lesen es im Kopffeld „CloudFront-Viewer-Country“, wo es als Code aus zwei Buchstaben nach ISO 3166-1 steht.
Gespeichert wird das Land dabei nicht, ein Cookie entsteht dafür auch nicht, und die Rechtsgrundlage ist dieselbe wie bei den Protokollen, mit dem berechtigten Interesse, jedem Leser die Hinweise zu zeigen, die für sein Land gelten. Wer dem widersprechen will (Art. 21 DSGVO), schreibt an das Postfach der Redaktion, und wer auf einer Länderseite landet, ohne dort zu sein, findet im Fuß jeder Seite einen Länderwähler.
Banner und Einwilligungs-Cookie
Vor der Wahl im Banner setzt die Website kein Cookie und stellt keine Verbindung zu Google her, weil Schriften, Stylesheets und Skripte ausnahmslos von der eigenen Domain kommen. Die Schaltflächen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ sind gleichrangig, und die Antwort hält das Cookie bo_consent für 182 Tage fest, als „granted“ oder als „denied“ (Einzelheiten auf der Seite Cookies und Einwilligung).
Dieses Cookie braucht die Website, um die Entscheidung des Lesers zu respektieren. Einwilligen muss dafür nach unserer Lesart niemand, weil Nr. 2 des § 25 Abs. 2 TDDDG Speicherungen ausnimmt, die für einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst „unbedingt erforderlich“ sind; gerechtfertigt ist die Verarbeitung durch das berechtigte Interesse, eine Wahl nicht auf jeder Seite neu zu erfragen.
Google Analytics 4, nur nach „Akzeptieren“
Erst wenn ein Leser „Akzeptieren“ wählt, lädt die Website von den Servern von Google den Container GTM-WQVGLDTW des Google Tag Manager, und dieser startet Google Analytics 4 mit der Kennung G-98W2517K8Z, damit wir sehen, welche Seiten gelesen werden. Die Einstellungen sind auf das Nötige beschränkt. Werbepersonalisierung ist abgeschaltet („allow_ad_personalization_signals“ auf false), ebenso die Google-Signale („allow_google_signals“), und im „Consent Mode“ bleiben „ad_storage“, „ad_user_data“ und „ad_personalization“ auch nach der Einwilligung auf „denied“.
In unserer Property gilt für Ereignis- und Nutzerdaten eine Aufbewahrung von 14 Monaten, eine Verknüpfung mit Google Ads gibt es nicht, und die Freigabe von Kontodaten an Google ist in allen vier Punkten ausgeschaltet. Google Analytics setzt zwei Cookies, die zur Domain der Website gehören, _ga zur Unterscheidung der Nutzer und _ga_98W2517K8Z für den Stand der Sitzung, beide mit zwei Jahren Laufzeit. Aus der IP-Adresse eines Lesers in der EU bestimmt Google nach eigener Darstellung auf einem Server in Europa nur den ungefähren Standort, und gespeichert wird sie danach nicht.
Laut den Nutzungsbedingungen von Google Analytics schließt der Anbieter den Vertrag mit der Google Ireland Limited, die nach Googles Bedingungen zur Datenverarbeitung „Auftragsverarbeiter“ ist, und für Daten, die weiter in die USA gelangen, gilt die Zertifizierung der Google LLC nach dem „Datenschutzrahmen EU-USA“, dessen Schutzniveau die EU-Kommission am 10. Juli 2023 als angemessen anerkannt hat (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795). Das Gericht der EU hat eine Klage gegen diesen Beschluss am 3. September 2025 abgewiesen (T-553/23); das Rechtsmittel gegen dieses Urteil liegt seit dem 31. Oktober 2025 beim Gerichtshof (C-703/25 P), und eine Entscheidung darüber war uns am 4. November 2026 nicht bekannt.
Gemessen wird nur mit Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO), denn ohne Zustimmung darf nach § 25 Abs. 1 TDDDG nichts in der „Endeinrichtung“ gespeichert oder aus ihr gelesen werden, und für einen Anbieter mit Sitz in Italien gilt dasselbe nach Art. 122 Abs. 1 des italienischen Datenschutzkodex (Decreto legislativo Nr. 196/2003). Die Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ ganz unten auf jeder Seite öffnet das Banner jederzeit erneut, und mit „Ablehnen“ erlischt die Einwilligung von da an (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO), wobei das Skript die zwei Cookies von Google Analytics sofort entfernt.
E-Mails an die Redaktion
Wer an bonusseohneeinzahlung@atomicmail.io schreibt, übermittelt seine Adresse, den Inhalt der Nachricht und ihren Zeitpunkt, und wir nutzen die Angaben nur, um zu antworten oder eine Korrektur zu prüfen. Gestützt wird das auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, Zuschriften zu beantworten, und betrifft eine Nachricht einen Vertrag mit dem Anbieter, tritt Buchst. b derselben Vorschrift hinzu.
Betreiberin des Postfachs ist die estnische AtomicMail Systems OÜ, ansässig in Tallinn, und laut ihrer Datenschutzerklärung, zuletzt aktualisiert am 23. September 2026, liegen die Nachrichten so verschlüsselt auf eigenen Servern in eigenen Rechenzentren, dass das Unternehmen ihren Inhalt nicht lesen kann; die Domain der Website selbst empfängt keine Post.
Rechner und Prüflisten
Die Rechner, vom Umsatzrechner bis zum Budgetrechner, rechnen im Browser (js/rechner.js), und die Zahlen, die man eingibt, werden weder übertragen noch gespeichert, auch nicht in einem Cookie. Die Häkchen der Prüflisten (js/pruefliste.js) bleiben in der geöffneten Seite und verschwinden beim Schließen, sodass an dieser Stelle keine Daten entstehen, die wir verarbeiten könnten.
Empfänger und Übermittlung in Drittländer
Die Daten erhalten damit drei Dienste, AWS für das Hosting, Google nur nach Einwilligung und AtomicMail für die Post, und an Glücksspielanbieter oder Werbenetzwerke geben wir nichts weiter. Für Übermittlungen in die USA gilt auch bei AWS der Datenschutzrahmen EU-USA, in den Amazon Web Services über die Zertifizierung der Amazon.com, Inc. einbezogen ist, und nach dem Addendum greifen zusätzlich die Standardvertragsklauseln der Kommission.
Wie lange die Daten bleiben
Die Protokolle von Amplify bleiben bis zum Löschen der App bestehen, die Ereignis- und Nutzerdaten in Google Analytics 14 Monate, wobei diese Frist nach Google nur explorative Auswertungen und Trichterberichte betrifft, nicht die zusammengefassten Standardberichte. Das Cookie bo_consent läuft nach 182 Tagen ab, _ga und _ga_98W2517K8Z nach zwei Jahren, sofern sie nicht vorher im Browser gelöscht werden, und E-Mails bewahren wir so lange auf, wie ihre Bearbeitung es verlangt.
Die Rechte der betroffenen Person
Jede betroffene Person kann nach den Art. 15 bis 18 und 20 DSGVO Auskunft über ihre Daten verlangen, ihre Berichtigung, ihre Löschung, die Einschränkung der Verarbeitung und die Herausgabe in einem gängigen Format. Gegen Verarbeitungen, die auf einem berechtigten Interesse beruhen, steht ihr der Widerspruch aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu, gestützt auf ihre besondere Situation, und eine Einwilligung lässt sich jederzeit zurücknehmen, ohne dass dies frühere Verarbeitungen rechtswidrig macht (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO).
Ein formloser Satz an unser Postfach genügt. Die Antwort schuldet der Verantwortliche nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats“, und nur bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann sich diese Frist um weitere zwei Monate verlängern.
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Wer die Verarbeitung seiner Daten hier für rechtswidrig hält, hat das Beschwerderecht des Art. 77 DSGVO, und zwar beim Garante per la protezione dei dati personali, der italienischen Aufsicht über den Verantwortlichen (Anschrift: Piazza Venezia 11, 00187 Roma), oder bei der Behörde des Mitgliedstaats, in dem man gewöhnlich lebt oder arbeitet.
Keine automatisierte Entscheidung
Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall, auch ein Profiling mit rechtlicher Wirkung für eine Person (Art. 22 DSGVO), findet nicht statt, und Daten anzugeben ist nirgends Pflicht, weil Lesen, Rechnen und Prüfen ohne E-Mail und ohne Einwilligung funktionieren. Wer nichts hinterlassen will als die Serverprotokolle und das Cookie mit seiner Wahl, wählt im Banner „Ablehnen“ und liest, rechnet und prüft danach wie vorher.