Für Leser in Südtirol und im übrigen Italien fasst diese Seite die italienischen Regeln für Glücksspiel im Internet und für Bonuswerbung zusammen und zeigt, wie man im amtlichen Verzeichnis selbst prüft, ob hinter einer Spielseite eine italienische Konzession steht. Italien geht dabei einen eigenen Weg: Werbung für Spiele mit Geldgewinn ist seit 2018 grundsätzlich verboten, und anbieten darf nur, wer eine Konzession der Zoll- und Monopolagentur hält. Dieselben Informationen stehen auch auf Italienisch bereit.
Ein Verbot für jede Form von Werbung
„[…] è vietata qualsiasi forma di pubblicità, anche indiretta, relativa a giochi o scommesse con vincite di denaro nonché al gioco d'azzardo, comunque effettuata e su qualunque mezzo […]“
Art. 9 des Gesetzesdekrets Nr. 87 vom 12. Juli 2018 (umgewandelt mit dem Gesetz Nr. 96 vom 9. August 2018) untersagt Werbung für Spiele und Wetten mit Geldgewinn in jeder Form, „anche indiretta“, also auch mittelbar, und auf jedem Träger, in der Fassung, die Normattiva am 4. November 2026 ausweist, ausdrücklich auch in digitalen Kanälen und sozialen Medien. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Verbot ebenso für Sponsoring und jede andere Mitteilung mit werbendem Inhalt, bis hin zur sichtbaren oder hörbaren Nennung eines Namens oder einer Marke.
Die Geldbuße trifft nach Abs. 2 den Auftraggeber, den Eigentümer des Mediums oder der Website, auf der die Werbung läuft oder zu der sie führt, und den Veranstalter, und sie beträgt 20 % des Werbewerts, mindestens aber 50.000 € je Verstoß. Dieser Mindestbetrag gilt seit Oktober 2026 nur noch als Regel.
Der Verfassungsgerichtshof hat ihn mit dem Urteil Nr. 172/2026 gelockert (entschieden am 8. Juli, hinterlegt am 20. Oktober, im Amtsblatt am 21. Oktober 2026): Bei „manifesta sproporzione“, also offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit gegenüber der Schwere des Verstoßes, dem Einsatz des Handelnden gegen die Folgen des Verstoßes, seiner Persönlichkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, darf die Behörde darunter bleiben. Zuständig für die Strafen ist nach Abs. 3 die AGCOM (Autorità per le garanzie nelle comunicazioni), die Aufsichtsbehörde für Kommunikation, während die ADM (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) die Konzessionen vergibt und das Spiel selbst überwacht.
Wie eng der Rahmen ist, zeigen aus unserer Sicht die Leitlinien der AGCOM vom 26. April 2019 (Anlage A zum Beschluss 132/19/CONS). Ausgenommen sind dort unter anderem Mitteilungen von „mero carattere informativo“ der legalen Anbieter über ihre Produkte, „gli eventuali bonus offerti“ eingeschlossen, und Vergleichsdienste, beides nur unter den Grundsätzen der „continenza“, der Nicht-Irreführung und der Transparenz (§§ 5.5 und 5.6).
Nach Berichten der Fachpresse, auf die sich diese Angabe allein stützt, hat die AGCOM im Oktober 2026 mit dem Beschluss 234/26/CONS eine Konsultation über genau diese Ausnahmen eröffnet, die um den 21. November 2026 endet. Nach unserer Lesart braucht diese Website keine dieser Ausnahmen; wir verlinken und empfehlen keine Anbieter, vergleichen keine Angebote und nennen für Italien keinen.
Wer in Italien anbieten darf
Seit dem 13. November 2025 gilt für das Spiel im Internet die Ordnung des Legislativdekrets Nr. 41 vom 25. März 2024: Die ADM vergibt Konzessionen für höchstens neun Jahre ohne Verlängerung (Art. 6 Abs. 3), und jede ist an eine einzige Website mit „dominio di primo livello nazionale“, also unter der italienischen Länderendung, gebunden, die der Konzessionär selbst betreibt und keinem Dritten überlassen darf, auch keinem Unternehmen seiner Gruppe (Art. 6 Abs. 5 Buchst. o).
Im Verzeichnis der ADM, wie wir es am 4. November 2026 gelesen haben, stehen 52 Konzessionen von 46 Gesellschaften, jede Zeile mit „Codice concessione“, „Concessionario“ und „Sito internet“, und alle 52 Adressen enden auf „.it“. Wer dort fehlt, bietet ohne Konzession an, und solche Seiten lässt die ADM auf DNS- und IP-Ebene sperren (mit der Verfügung vom 13. Oktober 2026 kamen 381 Adressen hinzu).
Wie man eine Spielseite selbst prüft
Aus dem Legislativdekret ergibt sich eine Prüfung, für die man nichts braucht als dieses Verzeichnis. Nach Art. 6 Abs. 6 Buchst. g muss jeder Konzessionär auf seiner Website und in seinen Apps die Nummer seiner Konzession („numero identificativo della concessione“) und das Zeichen der ADM sichtbar zeigen, und genau diese Nummer sucht man in der Liste, wo daneben die Adresse stehen muss, die man gerade im Browser hat.
Stimmt die Adresse nicht Zeichen für Zeichen überein, ist die Seite nach unserer Lesart nicht die konzessionierte, auch wenn Logo und Nummer echt aussehen, denn maßgeblich ist der Eintrag der ADM, nicht das, was eine Seite über sich selbst sagt. Eine Endung auf „.it“ allein beweist ebenfalls nichts; sie ist Voraussetzung, kein Nachweis. Namen aus der Liste nennen wir hier bewusst nicht, weil die Liste selbst die Quelle ist und sich ändert.
Alter, Selbstsperre und Hilfe
Unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen: Art. 24 Abs. 20 des Gesetzesdekrets Nr. 98/2011 verbietet, Minderjährige zu öffentlichen Spielen mit Geldgewinn zuzulassen, und das Legislativdekret von 2024 verlangt, dass jeder Konzessionär dieses Verbot in seinen Spielbereichen sichtbar macht (Art. 6 Abs. 6 Buchst. f).
Die Selbstsperre läuft über die ADM selbst, auf ihrer Seite „Autoesclusione dal gioco a distanza“: Man meldet sich mit SPID im geschützten Bereich an („Area riservata“, dessen Anmeldeseite auch die elektronische Identitätskarte CIE und die Carta Nazionale dei Servizi anbietet) oder schickt den Antrag ohne SPID an einen Konzessionär, bei dem man ein Spielkonto hat.
Gesperrt wird wahlweise bei allen Konzessionären, was die ADM „trasversale“ nennt und was auch neue Konten verhindert, bei einem einzigen oder nur für eine Spielart. Die Sperre gilt unbefristet, mit einem Widerruf frühestens nach neun Monaten, oder befristet bis zu 270 Tagen, und eine befristete Sperre lässt sich nicht vorzeitig aufheben.
Für Gespräche gibt es das „Telefono Verde“ des staatlichen Gesundheitsinstituts ISS (Istituto Superiore di Sanità) unter 800 558822, von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr, und nach Angabe der ADM berät es kostenlos und anonym. Weder die Sperre mit SPID noch das Gespräch setzt ein Spielkonto voraus.
Was diese Website Lesern in Italien bietet
Angebote zeigt diese Website Lesern in Italien nicht, auch wenn der Name der Domain anderes verspricht, und unsere Seiten über den deutschen Markt sind hier nicht verlinkt. Brauchbar bleibt, was vom Land nicht abhängt: das Lexikon der Bonusarten, die Begriffe der Bonusbedingungen und die Grundgrößen der Spielmathematik.
Der Umsatzrechner weist für 50 € Einzahlung, 50 € Bonus und eine 35-fache Umsatzbedingung auf beides 3.500 € Einsatz aus und bei einer theoretischen Auszahlungsquote von 96 % einen erwarteten Verlust von 140 €, im Mittel also 90 € über dem Wert des Bonus, gleich ob man in Bozen oder in Berlin rechnet (wir haben die Zahlen nachgerechnet).
Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben auf dieser Seite nehmen wir gern über Kontakt entgegen. Wer in Südtirol eine Bonuswerbung vor sich hat, hält damit zwei Prüfsteine in der Hand, die keine Erlaubnis brauchen: die Konzessionsnummer im Verzeichnis der ADM und die Rechnung, was ein Bonus an Einsatz verlangt; das eine sagt, ob das Angebot erlaubt ist, das andere, was es kostet.
Häufige Fragen
Ist Werbung für einen Bonus ohne Einzahlung in Italien erlaubt?
Grundsätzlich nicht: Das Gesetzesdekret Nr. 87/2018 verbietet in Art. 9 jede Glücksspielwerbung, und die Leitlinien der AGCOM nehmen davon vor allem sachliche Angaben der Konzessionäre zu ihren eigenen Produkten und maßvolle Vergleichsdienste aus.
Woran erkennt man, ob eine Spielseite in Italien zugelassen ist?
An der Konzessionsnummer, die jede konzessionierte Seite sichtbar zeigen muss: Im Verzeichnis der ADM steht neben ihr die einzige Internetadresse, unter der diese Konzession genutzt wird.
Gilt die Selbstsperre der ADM bei allen Konzessionären?
In der Form „trasversale“ ja, sie sperrt das Spiel im Internet bei allen Konzessionären und verhindert neue Konten; daneben gibt es Sperren für einen einzelnen Konzessionär oder für eine Spielart.
Ab welchem Alter darf man in Italien um Geld spielen?
Erst mit 18 Jahren, so will es das Gesetzesdekret Nr. 98/2011 in Art. 24 Abs. 20 für alle öffentlichen Spiele mit Geldgewinn.