Bonusse ohne Einzahlung
Lexikon

Bonusarten: zwölf Begriffe und ihr Status in Deutschland

Redaktion bonusseohneeinzahlung.comStand: 4. November 2026

Die meisten Bonusarten dieser Seite kommen aus dem internationalen Markt, wie schon die Namen zeigen („Reload“, „Cashback“, „Sticky“), und jede verspricht dem Spieler etwas anderes, ein Guthaben, Spiele oder einen Teil seiner Verluste; im erlaubten deutschen Markt lassen sie sich dagegen auf die zwei Formen zurückführen, die eine bekannte Erlaubnisklausel ausdrücklich unterscheidet, den Preisnachlass auf den Einsatz und die andere Vergünstigung, beide genehmigungspflichtig und begrenzt. Bei jedem Begriff folgen deshalb auf die Bedeutung unsere Rechnung und der Status nach den Musternebenbestimmungen der GGL und nach dieser Klausel.

Bonus ohne Einzahlung

Status
Im erlaubten Markt unzulässig: Folgerung aus Ziffern 5.8, 5.5 und Klausel B 35

Gemeint ist ein Guthaben oder eine Zahl von Freispielen, die ein Anbieter schon für die Registrierung gutschreibt (international „No Deposit Bonus“). Bei 10 € mit 40-facher Umsatzbedingung ergeben sich 400 € Einsatz, und bei einer Auszahlungsquote von 95 % (einem theoretischen Wert über sehr viele Spiele) kosten diese Einsätze im Mittel 20 €, sodass das Guthaben im Durchschnitt aufgebraucht ist, bevor die Bedingung erfüllt ist.

Erlaubten Anbietern verbietet Ziffer 5.8 der Musternebenbestimmungen die Werbung für unentgeltliche Spiele im Sinne des § 6j Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021, also für Versionen ohne Entgelt und ohne Geldgewinn, weil die GGL in einem sonst bezahlten Spiel ohne Entgelt eine „maximale Rabattierung“ sieht. Für ein Guthaben, das ohne eigenen Einsatz zu Geld führen kann, gilt dieser Grund nach unserer Lesart erst recht; dazu kommen die Genehmigungspflicht jeder Bonusaktion (Ziffer 5.5) und die bekannte Obergrenze von höchstens 10 % des Spieleinsatzes (bei null Einsatz null). Ein Verbot in diesen Worten enthält keine Norm.

„Die Werbung für unentgeltlich angebotene Online-Casinospiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele im Sinne des § 6j Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 ist unzulässig.“

Ziffer 5.8 der Musternebenbestimmungen für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker

Freispiele

Status
Nur mit Genehmigung: Als Aktion nur mit Genehmigung (Ziffer 5.5)

Das Wort steht für zwei Dinge, die man auseinanderhalten sollte: für die vom Spielautomaten selbst ausgelöste Freispielrunde (etwa nach drei „Scatter“-Symbolen) und für die „Free Spins“ als Aktion des Anbieters, mit festem Einsatz je Spiel. Fünfzig solcher Spiele zu 0,10 € entsprechen 5 € Einsatz, die der Anbieter trägt, und ihr Ertrag wird je nach Aktion als Echtgeld oder als Bonusguthaben verbucht.

Für die Runde im Spiel schreibt die GGL in ihrem Merkblatt zur Erlaubnis einzelner virtueller Automatenspiele (Stand Juni 2026, von uns am 4. November 2026 gelesen), dass für Freispiele „dieselben Anforderungen“ gelten wie für bezahlte Spiele, bis auf den fehlenden Geldfluss vom Spielerkonto. Als Aktion des Anbieters halten wir Freispiele für eine Vergünstigung, die nach Ziffer 5.5 genehmigt sein muss und nach der bekannten Klausel unter die beim Rabatt beschriebene Grenze fällt, und ohne Einzahlung gilt für sie dieselbe Folgerung wie für den Bonus ohne Einzahlung.

Einzahlungsbonus

Status
Gesetzlich begrenzt: Klausel B 35: Wert bis 10 % des Einsatzes, 100 €

Beim Einzahlungsbonus legt der Anbieter auf eine Einzahlung einen Prozentsatz drauf, bis zu einem Höchstbetrag, den die Bedingungen nennen (international „Match Bonus“): Bei „100 % bis 200 €“ werden aus 120 € Einzahlung 120 € Bonus, aus 300 € Einzahlung aber nur 200 €.

Mit dem deutschen Maß, soweit man es kennt, verträgt sich diese Form schlecht, denn die vom VG München wiedergegebene Klausel B 35 misst andere Vergünstigungen am Spieleinsatz („bis zu 10% des Spieleinsatzes“) und nicht an der Einzahlung. Nach unserer Rechnung tragen 120 € Einzahlung, einmal eingesetzt, nach dem Wortlaut höchstens 12 € Bonus, und mehr als 100 € in zwölf Monaten erlaubt dieselbe Klausel nicht. Wie erlaubte Anbieter das in ihren Aktionen umsetzen, sagen die öffentlichen Quellen nicht.

Willkommensbonus

Status
Nur mit Genehmigung: Ziffer 5.5: Neukunden als Kreis der Begünstigten

Willkommensbonus ist der Sammelname für alles, was ein Anbieter nur neuen Kunden gibt, als Einzahlungsbonus, als Freispiele oder als Paket über mehrere Einzahlungen (das „Welcome Package“), und das VG München beschreibt Boni- und Rabattaktionen als Werbemittel mit dem Ziel, „Neukunden“ zu gewinnen und Kunden zu binden. Ein Paket aus drei Einzahlungsboni zu je 50 € summiert sich auf 150 €, während die einzige bekannte Klausel den gewährten Bonus pro Spieler auf 100 € binnen zwölf Monaten begrenzt.

Für neue Kunden gilt in Deutschland außerdem eine Regel, die jeden Willkommensbonus mitbetrifft: Bis zur Verifizierung ihrer Angaben erlaubt § 6a Abs. 4 GlüStV 2021 das Spiel höchstens 72 Stunden lang, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne jede Auszahlung. Wer zu den Neukunden zählt, muss eine genehmigte Aktion eindeutig sagen (siehe Pflichtangaben einer Bonusaktion).

Reload-Bonus

Status
Gesetzlich begrenzt: Klausel B 35: 100 € je 12 Monate; § 8 Abs. 4 GlüStV 2021

„Reload“ (nachladen) heißt der Bonus auf eine weitere Einzahlung, etwa an einem festen Wochentag, für Kunden, die schon bei einem Anbieter spielen. Mit 25 % bis 20 € bringt eine Einzahlung von 80 € einen Bonus von 20 €, und wer das fünf Wochen lang annimmt, hat 100 € Bonus erhalten, sofern er jedes Mal mindestens 80 € einzahlt.

Den Begriff kennt der Staatsvertrag nicht, wohl aber Kunden, denen kein solcher Bonus zusteht: Spielern, deren Sperre aufgehoben worden ist, dürfen nach § 8 Abs. 4 Satz 2 keine „Vorteile wie Boni oder Rabatte“ gewährt werden (§ 28a Abs. 1 macht den Verstoß zur Ordnungswidrigkeit). Für alle anderen bezieht die einzige bekannte Klausel ihre 100 € auf „12 Monate und Spieler“, nach unserer Lesart also nicht auf die einzelne Aktion, sodass bei demselben Anbieter nach fünf solchen Wochen für den Rest der zwölf Monate kein Bonus mehr möglich wäre.

Cashback

Status
Nur mit Genehmigung: Ziffer 5.5: Rabattsystem oder Bonus, beide begrenzt

Beim „Cashback“ erstattet der Anbieter einen Teil dessen, was ein Spieler in einem Zeitraum verloren hat, als Echtgeld oder als Bonusguthaben, und gerechnet wird mit dem Nettoverlust, also mit den Einsätzen abzüglich der Gewinne. Wer in einer Woche 300 € einsetzt und 180 € zurückgewinnt, hat 120 € verloren, und 10 % Cashback geben ihm davon 12 € zurück.

Ob eine solche Erstattung als Preisnachlass oder als andere Vergünstigung zählt, sagt die einzige bekannte Klausel nicht, und wir haben nachgerechnet, dass es für das Ergebnis kaum eine Rolle spielt: 10 % des Nettoverlusts reichen nie über 10 % des Einsatzes hinaus (der Verlust übersteigt den Einsatz nicht), und bindend wird so erst die Höchstsumme von 100 € in zwölf Monaten. Ziffer 5.5 behandelt Bonusaktionen und Rabattsysteme ohnehin gleich und lässt beide nur nach Genehmigung bewerben.

Rabatt

Status
Gesetzlich begrenzt: Klausel B 35 (VG München): 10 % des Einsatzes, max. 100 €

Rabatt und Bonus sind in der deutschen Regulierung zwei verschiedene Dinge, und was sie unterscheidet, steht in der einzigen öffentlich bekannten Klausel: Die Nebenbestimmung B 35 einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, die das VG München im Urteil vom 14. November 2024 wiedergibt, erlaubt „Preisnachlässe (Rabatte)“ von 10 % auf den Spieleinsatz und „Andere Vergünstigungen (Boni)“ bis zu 10 % des Spieleinsatzes, den sie in beiden Fällen samt Gebühren rechnet. Beide enden bei 100 € je zwölf Monate und Spieler.

Der Preisnachlass verbilligt das Spiel selbst, die Vergünstigung legt etwas dazu: Wer in zwölf Monaten 450 € einsetzt, kann höchstens 45 € Nachlass erhalten, und mehr als 100 € werden es bei keinem Einsatz. Das Gericht hielt die Grenze für „verhältnismäßig“ und „erforderlich“ und stützte die Begrenzung darauf, dass solche Aktionen beim Spieler das Gefühl fördern, ein „Schnäppchen“ zu machen (wir haben das Urteil am 4. November 2026 gelesen). Ob andere Erlaubnisse dieselbe Klausel tragen, wissen wir nicht, denn die Bescheide werden nicht veröffentlicht.

„Zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV 2021 kann die Erlaubnisinhaberin auf eigene Rechnung Preisnachlässe (Rabatte) in Höhe von 10% auf den Spieleinsatz (inkl. Gebühren) gewähren. Der gewährte Rabatt darf den Betrag von 100 EUR pro 12 Monate und Spieler nicht übersteigen. Andere Vergünstigungen (Boni) können in einem Wert von bis zu 10% des Spieleinsatzes (inkl. Gebühren) gewährt werden. Der gewährte Bonus darf den Betrag von 100 EUR pro 12 Monate und Spieler nicht übersteigen.“

Nebenbestimmung B 35 einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Satz 1 bis 4, wiedergegeben im Urteil des VG München vom 14.11.2024, M 27 K 23.2236

Bonuscode

Status
Regel aus den Bonusbedingungen: Kein Rechtsbegriff; die Aktion braucht Ziffer 5.5

Ein Bonuscode (auch „Promo Code“ oder Gutscheincode) ist eine Zeichenfolge, mit der man bei der Registrierung oder bei einer Einzahlung eine bestimmte Aktion auslöst, und für den Anbieter kann er zugleich ein Hinweis auf den Partner oder die Werbung sein, über die ein Kunde gekommen ist. An der Rechnung ändert er nichts, denn 25 € Bonus mit 30-facher Bedingung verlangen 750 € Einsatz, mit Code wie ohne.

Im Staatsvertrag und in den Musternebenbestimmungen der GGL, die wir dafür durchsucht haben, kommen Codes nicht vor, und die Aktion hinter einem Code braucht dieselbe Genehmigung (Ziffer 5.5) wie jede andere. Ein Code mit dem Versprechen eines Guthabens ohne Einzahlung wirbt nach unserer Lesart für etwas, das ein erlaubter Anbieter nicht bewerben darf, und wer einem solchen Code begegnet, prüft zuerst die Domain in der Whitelist; Codes zum Eingeben stehen auf dieser Website keine.

Treueprogramm

Status
Nur mit Genehmigung: Rabattsystem im Sinne der Ziffer 5.5

Ein Treueprogramm schreibt für jeden Einsatz Punkte gut, die man später in Bonusguthaben, Freispiele oder Echtgeld tauscht, und es kann nach Stufen gestaffelt sein, in denen höhere Umsätze mehr Punkte bringen (die „VIP“-Stufen internationaler Angebote). Wenn jeder Einsatz von 10 € einen Punkt bringt und 100 Punkte 1 € wert sind, gibt das Programm auf 2.000 € Einsatz 2 € zurück, also 0,1 % des Umsatzes.

Nach unserer Einschätzung ist ein solches Programm ein „Rabattsystem“ im Sinne der Ziffer 5.5, das nur nach Genehmigung beworben werden darf, bei virtuellen Automatenspielen aber an § 22a Abs. 5 Satz 2 GlüStV 2021 stößt, der die „Umrechnung von Geldbeträgen in […] Punkte […] vor, während oder nach dem Spiel“ untersagt: Ob dort Punkte auf Einsätze zulässig sind, ist offen. Das VG München nennt die Kanalisierung „kein Selbstzweck“, mit einer Grenze dort, wo übermäßige Spielanreize die Spielsucht fördern, und mit dem Einsatz steigende Stufen halten wir für den Teil eines Treueprogramms, der dieser Grenze am nächsten kommt.

Freeroll

Status
Nur mit Genehmigung: Ziffer 5.5; ob Ziffer 5.8 greift, ist offen

Ein Freeroll ist ein Pokerturnier ohne Startgeld (englisch „Buy-in“), in dem trotzdem Preise ausgespielt werden, als Geld oder als Tickets für Turniere mit Startgeld. Verteilt ein Freeroll 200 € unter 2.000 Teilnehmern, entfallen auf jeden Platz im Mittel 10 Cent, auch wenn nur die vorderen Plätze etwas erhalten, und den Preis zahlt der Anbieter, nicht die Spieler.

Ob die Werbung dafür unter Ziffer 5.8 fällt, ist offen: Die Ziffer verweist auf § 6j und damit auf Angebote ohne Entgelt und ohne Geldgewinn, ein Freeroll aber verteilt Geldpreise, und den Begriff des Glücksspiels knüpft § 3 Abs. 1 Satz 1 an ein Entgelt für die Gewinnchance, an dem es hier fehlt. Keine Quelle, die wir gelesen haben, entscheidet die Frage. Nach unserer Lesart braucht er als Aktion zumindest die Genehmigung der Ziffer 5.5, während die bekannte Obergrenze aus einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele stammt, nicht für Online-Poker.

„Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet dürfen unentgeltliche Unterhaltungsangebote, die mit Ausnahme des nicht zu entrichtenden Entgelts und eines fehlenden Geldgewinns einem von ihnen veranstalteten oder vermittelten öffentlichen Glücksspiel entsprechen oder diesen Glücksspielen nachgebildet sind, nur Spielern anbieten, für die bei ihnen ein Spielkonto im Sinne des § 6a eingerichtet ist.“

§ 6j Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021

Sticky-Bonus

Status
Regel aus den Bonusbedingungen: Regel des Anbieters, im GlüStV 2021 unbekannt

„Sticky“ (klebend) heißt ein Bonus, der auf dem Konto bleibt und mit dem man zwar spielen, den man aber nie abheben kann. Bei der Auszahlung zieht der Anbieter den Bonusbetrag vom Guthaben ab, und nur der Rest geht an den Spieler. Hat jemand 40 € eingezahlt, 30 € Bonus erhalten und nach erfüllter Bedingung 115 € auf dem Konto, kann er 85 € abheben, während die 30 € verfallen.

Im Staatsvertrag kommt der Begriff nicht vor, und die Regel steht allein in den Bedingungen; was im erlaubten Markt von ihr bleibt, ist nach unserer Lesart die Größenordnung, denn auch ein nie ausgezahlter Bonus ist eine Vergünstigung und darf nach der einzigen bekannten Klausel höchstens 10 % des Einsatzes und 100 € in zwölf Monaten wert sein. Wer wissen will, ob ein Bonus dieser Art ist, sucht in den Bedingungen den Satz über das Schicksal des Bonusbetrags bei einer Auszahlung.

Non-Sticky-Bonus

Status
Regel aus den Bonusbedingungen: Keine gesetzliche Regel: Echtgeld vor dem Bonus

Beim Non-Sticky-Bonus (im Jargon auch „Parachute“, Fallschirm) spielt man zuerst mit dem eigenen Geld, und der Bonus kommt erst ins Spiel, wenn die Einzahlung verbraucht ist; gewinnt man vorher, kann man auf den Bonus verzichten und das Echtgeld ohne Umsatzbedingung abheben. Wer 40 € einzahlt, 40 € Bonus erhält und mit dem Echtgeld auf 130 € kommt, hebt nach dem Verzicht 130 € ab. Verliert er die 40 €, spielt er mit dem Bonus weiter, für den dann die Bedingung gilt.

Auch dieser Begriff steht in keinem Gesetz. Er beschreibt eine Reihenfolge der Guthaben mit der Möglichkeit zum Bonusverzicht, und im erlaubten Markt bleiben davon die Mechanik aus den Bedingungen des Anbieters und für den Bonus als Fallschirm die Obergrenze der bekannten Klausel von 100 € in zwölf Monaten.

Häufige Fragen

Gibt es bei erlaubten Anbietern in Deutschland einen Bonus ohne Einzahlung?

Wir gehen davon aus, dass es ihn nicht gibt, weil die Werbung für unentgeltliche Spiele nach Ziffer 5.8 unzulässig ist, jede Bonusaktion eine Genehmigung braucht und die bekannte Obergrenze den Bonus an den Einsatz bindet. Ausdrücklich verboten ist er in keiner Vorschrift, wir folgern es aus diesen drei Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Rabatt und Bonus?

Ein Rabatt senkt den Preis des Spiels, also den Einsatz, ein Bonus gibt etwas dazu; nach der einzigen bekannten Klausel dürfen beide höchstens 10 % des Einsatzes ausmachen und jeweils 100 € in zwölf Monaten nicht übersteigen.

Sind Freispiele in Deutschland erlaubt?

Als Runde im Spielautomaten ja, mit denselben Anforderungen wie bezahlte Spiele; als Aktion des Anbieters nur genehmigt und begrenzt, und ohne Einzahlung, so lesen wir die Regeln, gar nicht.

Was bedeutet Sticky-Bonus?

Ein Bonus, mit dem man spielt, der aber bei der Auszahlung vom Guthaben abgezogen wird; abheben lässt sich nur, was über den Bonusbetrag hinaus auf dem Konto steht.

Ist Cashback ein Bonus?

Nach unserer Einschätzung zählt Cashback zu den Bonusaktionen oder Rabattsystemen der Musternebenbestimmungen und braucht eine Genehmigung; ob er als Rabatt oder als Bonus gilt, ändert an der Grenze von 100 € für zwölf Monate nichts.